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Verbot von Fluorzusätzen in Schaumfeuerlöschern

Schaum ist das am häufigsten eingesetzte Löschmittel zur Bekämpfung von Bränden der Brandklassen A und B.
Herkömmliche Schaumlöschmittel enthalten jedoch per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen – kurz PFAS. Diese Substanzen sorgen für eine effektive Bekämpfung von Flüssigkeitsbränden (= Brandklasse B) und waren bisher
erforderlich. Sie sollen jedoch gesundheits- und umweltschädigend sowie schwer abbaubar sein und deshalb in der EU komplett verboten werden. Das hat enorme Auswirkungen auf viele Betriebe, in denen PFAS-haltige
Schaumfeuerlöscher vorhanden sind.
Laut Europäischer Chemikalienagentur (ECHA) muss mit dem PFAS-Verbot schon ab 2024 gerechnet werden. Nach Inkrafttreten wird Betreibern eine Übergangsfrist von nur sechs Monaten eingeräumt, um auf fluorfreie Alternativen umzustellen. Danach werden PFAS-haltige Feuerlöscher nur noch unter kaum zu erfüllenden Auflagen erlaubt sein.

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