Gewerbliche Versicherung

Verkehrshaftungsversicherung

Als Frachtführer im Straßengüterverkehr sind Sie gemäß den Vorschriften des Güterkraftverkehrsgesetzes verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Verkehrshaftung

Sie haften aufgrund der gesetzlichen Haftungsbestimmungen für die ordnungsgemäße Durchführung und Besorgung von Transporten und Lagerungen.

Die Verkehrshaftungsversicherung bietet den optimalen Schutz vor den finanziellen Folgen möglicher Schadenersatzansprüche. Der Versicherer prüft die Schadenersatzansprüche, die gegen Sie erhoben werden und gleicht berechtigte Forderungen aus. Unberechtigte Forderungen werden für Sie abgewehrt.

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